Erstattung von Verbrauchssteuern
In einigen Ländern wird ein Teil der Verbrauchsteuer zurückgezahlt. Diese Rückzahlung steht ausschließlich den Unternehmen zur Verfügung welche in der EU ansässig ist. Im Moment betrifft es die Mitgliedsländer Belgien, Frankreich, Spanien, Ungarn, Slowenien, Italien, Irland, Rumänien und Portugal.
Das Erstattungsverfahren von Verbrauchssteuern unterscheidet sich grundlegend von dem Erstattungsverfahren der ausländischen Mehrwertsteuer. Das Verfahren erfolgt schriftlich statt elektronisch. Es gibt auch einige Formalitäten zu erfüllen und Unannehmlichkeiten zu bewältigen, wodurch die Rückforderung von Verbrauchssteuern eine Arbeit für Fachleute ist. In den meisten Fällen können wir uns für Sie um die Rückforderung kümmern. Neugierig auf die Rückerstattung der Verbrauchssteuern pro Land? Treffen Sie hier eine Wahl: